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  AfA erhöhen  und Steuern sparen – mit einem zertifizierten Restnutzungsdauer-Gutachten

Mit einem zertifizierten Restnutzungsdauer-Gutachten weisen Sie eine kürzere Nutzungsdauer nach – und nutzen auch rückwirkend höhere Abschreibungen für Ihre Immobilie.

Steuerersparnis für Ihre Immobilie prüfen

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

1

Zertifizierte Sachverständige ✔️

Gutachten nach DIN-Norm & ImmoWertV - anerkannt durch Finanzämter 

2

Deutschlandweit ✔️

Unsere Gutachten sind auf die aktuellen Anforderungen der Finanzämter -bundesweit- spezialisiert.

Wir betreuen unsere Kunden im ganzen Land – vom Bodensee bis nach Flensburg.

3

Maximale Sicherheit für Sie ✔️

Zunächst erhalten Sie von uns eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Erst danach entscheiden Sie, ob Sie ein Gutachten beauftragen möchten. So stellen wir sicher, dass sich ein Gutachten für Sie auch wirklich lohnt.


Inkl. Geld-Zurück-Garantie

Risikofreies Bewertungserlebnis mit Expertenunterstützung

Maximale Steuerersparnis - Zertifiziert 


Die allermeisten Immobilienbesitzer zahlen unnötig zu viele Steuern

Die Finanzverwaltung geht bei Immobilien häufig pauschal von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus. In der Realität ist die tatsächliche Nutzungsdauer vieler Gebäude jedoch deutlich kürzer.


Zu niedrige Abschreibung

Ihre Immobilie könnte schneller abgeschrieben werden.


Unnötig hohe Steuerzahlungen

Sie verschenken Steuersparpotenzial.


Weniger Rendite

weniger finanzieller Spielraum für neue Investitionen.

Kostenlos & unverbindlich - Rückmeldung innerhalb 48 Stunden



Mit einem Nutzungsdauergutachten erhöhen Sie Ihre Abschreibung


Rechtssicher erstellt

Unsere Gutachten werden von zertifizierten Sachverständigen erstellt und entsprechen den Anforderungen gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG sowie DIN EN ISO/IEC 17024.

Finanzamt-konform

Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie nachgewiesen werden – und damit eine höhere steuerliche Abschreibung.

Ohne Risiko für Sie

Sie zahlen erst nach Erstellung und Auslieferung des Gutachtens.

Zusätzlich profitieren Sie von unserer Geld-zurück-Garantie.

In 4 Schritten zur Steuererparnis

1

Gratis Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Immobilie kostenlos und unverbindlich prüfen.

2

Gutachten wird erstellt

Unsere Experten fertigen das Gutachten professionell an.

3

Einreichung Finanzamt

Sparen Sie sofort Steuern dank reduzierter Abschreibungsdauer.

4

Faire Zahlung

Sie zahlen erst nach Erstellung und Auslieferung des Gutachtens.



„Ich hatte mit insgesamt 4 Anbietern gesprochen. Der Grund warum ich mich für ZG entschieden hab? Qualifikation und Preis! Ich bedanke mich für die super unkomplizierte - einfache Zusammenarbeit! Meine Gutachten wurden anstandlos anerkannt.“

Paul D., Kapitalanleger aus Havelse

Warum wir?


  Zahlung erst nach Erstellung Ihres Gutachten

  Zertifizierte Sachverständige

  Anerkennung durch Finanzämter

  Geld Zurück Garantie

  Digitale Abwicklung

  Deutschlandweit verfügbar


Immobilie kostenlos prüfen lassen

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zu unseren Immobilienbewertungen.

Die Erstellung Ihres Restnutzungsdauer-Gutachtens dauert in der Regel ca. 14 Tage, sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Unsere zertifizierten Sachverständigen prüfen Ihre Immobilie sorgfältig und erstellen ein fundiertes Gutachten, das Sie anschließend bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt einreichen können.

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten kann sich insbesondere für folgende Immobilien lohnen:

  • Eigentumswohnungen

  • Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Mehrfamilienhäuser

  • Gewerbeeinheiten

  • gemischt genutzte Immobilien

  • Kapitalanlage-Immobilien

Grundsätzlich lohnt sich ein Gutachten immer dann, wenn eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer als die pauschal angesetzten 50 Jahre nachgewiesen werden kann.

Gerne prüfen wir kostenlos und unverbindlich, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilie lohnt.

Unsere Restnutzungsdauer-Gutachten werden von zertifizierten Sachverständigen erstellt und entsprechen den Anforderungen gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Durch das BMF-Schreiben aus 2023 sind Finanzämter angehalten, entsprechende Gutachten zu berücksichtigen. So kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachgewiesen und die steuerliche Abschreibung Ihrer Immobilie erhöht werden.

Wir freuen uns Sie kennenzulernen.

 

Lassen Sie jetzt kostenlos prüfen, wie viel Steuern Sie sparen können

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